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Die Angabe der Gläubiger-ID ist zwingend notwendig

Was ist das?

Die GläubigerID oder UCI (Unique Creditor Identifier) ist eine eindeutige Nummer, die im Rahmen von SEPA für Lastschriften und verwandte Zahlarten (wie girocard) für den Einziehenden / Händler nötig ist.

Hintergrund:
Seit der Umstellung auf "SEPA II" wird bei Zahlungen mit PIN (electronic cash) und mit Unterschrift (ELV - Elektronisches Lastschriftverfahren) Ihre Gläubiger-ID in den Bezahldaten an Ihre Bank mitgegeben, da ansonsten dort eine Verarbeitung und somit eine Umsatzgutschrift auf Ihrem Konto nicht mehr möglich ist.

Beantragung - falls Sie noch keine GläubigerID haben:
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich elektronisch über die Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden: extranet.bundesbank.de/scp/ .
Sie brauchen dafür als Einzelperson nur Ihre Ausweisnummer und erhalten wenige Stunden nach Antragstellung die GläubigerID per Email. Die Zuteilung der GläubigerID durch die Bundesbank ist kostenfrei.