Per Gesetz ist es seit dem 13. Januar 2018 Händlern untersagt für die Zahlung mit Giro- und Kreditkarte Zusatzentgelte zu verlangen. Die meisten Unternehmen halten sich daran – doch es gibt Ausnahmen. Bei der Wettbewerbszentrale können Verbraucher die Händler melden, die Aufschläge für die bargeldlose Bezahlung der Waren berechnet haben. Seit Januar 2018 beschwerten sich dort mehr als 200 Verbraucher. Die Zahlungsentgelt-Beschwerdestelle wurde mit inkraft treten des Gesetzes neu eingerichtet.
Dabei geht es nicht nur um eine Branche – betroffen seien, so die Information der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, fast alle Branchen. Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen keine zusätzlichen Entgelte für die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte und SEPA-Lastschriftverfahren erhoben werden.
Per Gesetz bestimmt
Mit diesem Gesetz wird das Monopol der Banken gebrochen. Bis 12. Januar 2018 hatten Banken das Monopol für den Zugriff auf die Kontendaten ihrer Kunden. Payment Service Directive bricht dieses Monopol. In Zukunft müssen Banken, so der Wille der EU, auch Drittanbietern ermöglichen, auf Daten und Konten ihrer Kunden zugreifen zu können. Damit soll der Wettbewerb belebt werden; doch langfristig kann diese Regelung mit Banken in Bedrängnis bringen. Unter Druck geraten, so die herkömmliche Meinung, die klassischen Banken.
Verbraucher müssen nicht befürchten zum gläsernen Kunden zu werden. Auch dürfen Unternehmen nicht unkontrolliert auf die Daten der Kunden zugreifen. Die Kunden müssen den Unternehmen ausdrücklich den Zugriff erlauben; die Unternehmen dürfen nur für den genehmigten Zweck auf die Daten bei der Hausbank nachfragten. Verboten hat die EU ausdrücklich das gesteuerte Auslesen von Daten der Girokonten. Das Girokonto gibt üblicherweise Auskunft darüber, welche Gewohnheiten der Konteninhaber hat, wie er zahlt und wo er bestellt.