Wer mit seiner Kreditkarte in verschiedenen Geschäften einkauft, muss in einem der Läden bei Kartenzahlung seine PIN eingeben, in anderen Geschäften reicht seine Unterschrift völlig aus. Welche Vor- und Nachteile haben die Verfahren für Kunden und Unternehmer?
Kreditkarten haben manchmal die Eigenschaft verloren zu gehen oder unrechtmäßig entwendet zu werden. Der Nachteil einer Kreditkarte ist, dass auf ihrer Rückseite die Unterschrift des Eigentümers vorhanden ist. Diesen Nachteil machen sich die Personen zunutze, die Kreditkarten stehlen oder „kopieren“. Sie kaufen vergnügt in den Läden mit der unrechtmäßig angeeigneten Kreditkarte ein, die sich mit der Unterschrift begnügen. Eine Unterschrift, die ein Profi in wenigen Stunden originalgetreu nachgeahmt hat.
Kreditkarte
Für den Besitzer der Kreditkarte ist es daher sicherer, wenn Geschäfte die Eingabe der PIN vom Kunden verlangen. Auch für den Ladeninhaber ist die Zahlung mit PIN eine sichere Methode. Er erhält, sobald das Terminal „Zahlung erfolgt“ anzeigt, mit Sicherheit sein Geld. Der Händler hat eine Zahlungsgarantie.
Unterschrift
Bei einer Bezahlung mit Unterschrift und ohne PIN wird lediglich eine Einzugsermächtigung vom Kunden an den Händler erzeugt, die ein ganz normales Lastschriftverfahren nach sich zieht. Eine Zahlungsgarantie hat der Händler nicht. Der Händler entgeht mit diesem Verfahren den Kosten für das System, das ihn mit der Bank verbindet und die Zahlung garantiert oder ablehnt, geht dafür aber ein hohes Risiko ein. Es kann sein, das Konto des Karteninhabers weist keinerlei Deckung auf; der Händler hat unter Umständen einen Zahlungsausfall. Es sei denn, er kann den Karteninhaber ausmachen und ihm eine Mahnung oder ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.
Karteninhaber
Auch wenn er den Karteninhaber ausfindig macht, ist nicht gesagt, dass dieser auch in seinem Laden eingekauft hat. Die Karte kann ihm entwendet worden sein und ein Dritter hat in betrügerischer Absicht mit der gestohlenen Karte eingekauft. Hat der Karteninhaber den Verlust der Karte seiner Bank nach Kenntnisnahme mitgeteilt und die Karte sperren lassen, hat der Händler kaum eine Chance, an sein Geld zu kommen.
ELV
Die wenigen Cent, die für die Systemkosten anfallen und eine Zahlung garantieren, waren vielen Geschäftsinhabern zu viel. Sie nutzen das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das sich in vielen Fällen bezahlt macht. Doch wenn eine Person mit einer gestohlenen und vom Karteninhaber gesperrten Karte einkaufen geht, bleibt es nicht bei kleinen Beträgen. Sie kaufen in der Regel richtig ein und der Betrag, den der Händler ebenso wenig erhält wie die mit der gesperrten Karte gekauften Waren, beinhaltet meist eine größere Summe.