Wer seinen Einkauf mit Karte und Unterschrift bezahlt muss seinen Kontostand im Blick haben. Mit der Unterschrift nimmt der Händler am Lastschriftverfahren teil – ist das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt, kann die Bank die Zahlung verweigern. Die meisten Händler machen nur einen Abbuchungsversuch, schlägt dieser fehl, lassen sie sich Name und Adresse des Karteninhabers von der Bank geben.
Anders verhält es sich bei anderen Unternehmen und hier ist IKEA ein Vorreiter: Das Möbelhaus macht einen weiteren Abbuchungsversuch, wenn der erste Versuch scheitert. Allerdings muss der Kunde dann eine Gebühr bezahlen, meist sind es fünf Euro. Wenn allerdings Adresse und Name des Karteninhabers angefordert werden müssen, vervierfacht sich der Betrag der Mahngebühr. Andere Händler sind da für sich selbst großzügiger: Bereits beim Fehlschlagen der ersten Abbuchung berechnen sie ihrem Kunden etwa 40 Euro Zusatzkosten.
Verbraucherzentrale
Bei einer Befragung der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 waren nur elf Konzerne bereit, Fragen zu beantworten. Schade, denn die Konzerne, die sich nicht an der Befragung beteiligt haben sind meist diejenigen, die hohe Zusatzkosten verlangen.
Die meisten Händler sind jedoch dazu übergegangen, Kartenzahlung mit PIN zu akzeptieren. Damit sind sie auf der sicheren Seite, denn die Bank und die Kartengesellschaft garantieren die Zahlung. Die Gebühren, die weit unter einem Prozent liegen, sollten diese Vorgehensweise wert sein. Händler haben mit Karte und PIN auch den Schutz vor Zahlungsausfall.
Doch immer noch sind die, wenn auch geringen Gebühren für Händler Kosten, die sie nicht tragen wollen. Immerhin ist die Mehrzahl der Kunden ehrlich und das Geld wird vom Konto abgebucht.