Beim Einkauf in Onlineshops wird üblicherweise mit der Giro- oder Kreditkarte bezahlt. Oft fallen jedoch Gebühren für die Kartenzahlung an. Dies soll ab dem 1. Januar 2018 anders werden, denn mit der Umsetzung der EU-Zahlungsrichtlinien fallen die Gebühren für verschiedene Zahlungsarten weg. Dafür muss sich der Kunde doppelt ausweisen. Die doppelte Ausweisung erfolgt mit dem Passwort und einem Dauermerkmal wie beispielsweise einem Fingerabdruck. Beide Elemente sollen zwar die Sicherheit erhöhen; verringern jedoch den Komfort, wenn der Kunde online auf sein Kartenkonto zugreift. Auch wenn er Handlungen über einen Fernzugang oder einen elektronischen Zahlungsvorgang tätigt sind mindesten zwei Authentifizierungs-Faktoren Pflicht. Gegen dieses Gesetz laufen Banken Sturm, da der Aufwand, nach Meinung der Banken und Sparkassen sehr hoch ist.
Lokale Geschäfte
Lokale Geschäfte bleiben nach bisherigen Erkenntnissen von diesen Authentifizierungs-Faktoren verschont. Sie brauchen, wie jetzt auch, einen Terminal, der die Verbindung zum Netzwerk-Provider herstellt und der Kassiererin mitteilt, ob bezahlt wird oder nicht. Gebühren fallen bei Kartenzahlung in lokalen Geschäften in der Regel nicht an.
Terminals, die auf dem aktuellen technischen Stand sind, finden Sie im Onlineshop von CASHforLESS in großer Auswahl. Der Onlineshop hat die Preise für die Terminals kundenfreundlich kalkuliert. Sie haben die Wahl zwischen Kauf- und Mietgeräten, wobei Mietterminals beliebter sind. Aus gutem Grund, denn bei CASHforLESS gibt es keine lange Vertragsbindung, sondern ein moderates Kündigungsrecht. Außerdem kann ein Mietgerät ohne großen Aufwand nach Vertragsablauf durch ein neues Gerät ersetzt werden. Das ist für Sie von Bedeutung, da die Technik stündlich fortschreitet und die Terminals immer wieder technisch aktualisiert werden.