Beim Bezahlen des Einkaufs die Kreditkarte vorzeigen, dann unterschreiben, Eingabe der PIN war nicht notwendig. Die wenigsten Kunden wissen, was sie da eigentlich unterschreiben.

Der Vorgang läuft für die meisten Menschen ganz normal ab: Sie geben ihre Kreditkarte der Kassiererin, diese steckt sie ins Terminal, zeigt den Betrag auf dem Beleg und bittet den Kunden auf der Rückseite zu unterschreiben. Den in kleinen Buchstaben gedruckten Text liest keiner. Der Kunde unterschreibt im Grunde eine Abbuchungsermächtigung, die bedeutet, der Händler darf den Zahlbetrag vom Giro- oder Kreditkartenkonto einziehen. Kann die Abbuchung mangels Deckung nicht eingelöst werden, gibt die Bank oder Kreditkartengesellschaft Name und Adresse an den Händler weiter.

Einzugsermächtigung

Das Kleingedruckte muss sich nicht nur mit Einzugsermächtigung befassen, es kann auch verschiedene Dinge abfragen, beispielsweise das Kaufverhalten des Kunden. Allerdings „schummeln“ einige Anbieter diese Fragen in die Unterschrifts-Erklärung, was in keinem Fall zulässig ist. Interessant ist auch die Tatsache, dass der Text nicht auf dem Bon zu finden ist, den der Kunde erhält, sondern auf dem Beleg, der in die Kasse des Geschäfts kommt. Sollte der Kunde eine Kopie des Ausdrucks wünschen, ist dies kein Problem für den Händler.

Doch die meisten Kunden wissen gar nicht, was auf dem Bon, den sie nicht erhalten, steht. Es gibt Aushänge und Informationen darüber, so die Händler, die jeder Kunde lesen kann. Doch wer liest das schon?

Die Mehrzahl der Händler nutzen die Kombination von Karte und Geheimzahl. Damit wird von der Bank die Zahlung garantiert. Allerdings verlangt die Bank für ihre Zahlungsgarantie bis zu 0,2 Prozent vom Zahlbetrag.