Die bargeldlose Zahlung ist auf dem Vormarsch. Was in der Vergangenheit mit Scheck und ec-Karte bezahlt wurde, wird heute mit girocard, VISA, American Express und anderen Bank- und Kreditkarten bezahlt. Einige Händler fordern von ihren Kunden eine Gebühr, wenn sie mit Karte bezahlen – andere tun das nicht. Die Bundesregierung kommt den Forderungen der EU nach und setzt diese per Gesetz um. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett bereits verabschiedet. Die Regeln der EU und des deutschen Gesetzes gelten innerhalb Europas, unabhängig ob es sich um den Kauf im Onlineshop oder im lokalen Geschäft handelt.

Gleichzeitig soll das Gesetz dem Schutz bei Kartenzahlung oder Aktionen beim Online-Banking erhöhen. Wer also 2018 Käufe im Onlineshop mit Karte bezahlen will, muss sich erst „ausweisen“. Dies geschieht entweder mit Kartennummer, Kontonummer und der TAN. Diese Maßnahmen sollen zwar die Sicherheit erhöhen, mindern aber den Komfort, den Online-Banking bietet. Eine weitere Maßnahme ist die Rückgabe von Lastschriften. Bisher musste der Kunde einen Grund angeben, warum er die Lastschrift zurückgehen lässt. Ab 2018 kann er die Lastschrift zurückgehen, ohne dass er einen Grund nennen muss.

Sofortüberweisung

Außerdem soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU für sogenannte „Nicht-Banken“ weiter geöffnet werden. Dies bedeutet, der Kunde kann via Online-Shop eine Zahlung auslösen, etwa durch die bekannt Sofortüberweisung. Die Banken müssen in solchen Fällen die Zahlung ausführen.

Eine weitere Regelung besagt, dass Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen nicht mehr bis zu einem Betrag von 150 Euro haften, sondern nur noch für 50 Euro. Das Gesetz soll den Kunden schützen – dabei verliert das Online-Banking an Komfort.