Einige Händler machen mit der bargeldlosen Zahlungsweise ein Geschäft. Sie verlangen Gebühren vom Kunden, der mit Karte seine Einkäufe bezahlt. Für Händler war es bisher nicht relevant, ob der Kunde mit PIN die Kartenzahlung vornahm oder mit seiner Unterschrift. Bezahlt der Kunde mit Karte und Unterschrift wird der Betrag mittels Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht. Für Händler ist diese Zahlungsweise nicht sicher, denn nur bei Zahlungen mit PIN verpflichtet sich die Gesellschaft, welche die Karte ausgegeben hat, zur Bezahlung der vom Kunden bestätigten Summe.

Abschaffung der Gebühren

Ab Januar 2018 wird es anders. Der deutsche Bundestag hat die Abschaffung der Gebühren für Kartenzahlung beschlossen. Dies soll zur Verbesserung des Wettbewerbs der Zahlungsdienste beitragen. Weiter ist der Verbraucher besser geschützt. Mit dem Beschluss des Gesetzes hat die Bundesregierung die zweite Richtlinie der Zahlungsdienste der EU auch national umgesetzt.

Wer also ab Januar 2018 online einkauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt und mit ec-Karte oder Kreditkarte bezahlt, muss keinen Aufschlag bezahlen. Auch für alle Überweisungen und Lastschriften, die dem SEPA-System unterliegen, dürfen Banken keine Zusatzgebühren verlangen. Im Gesetz nicht eingeschlossen wurden Dienstleister wie beispielsweise Paypal oder Paydirekt.

Der Authentifizierungsprozess wird verschärft. Dieser Prozess muss Elemente, welche die Karte und den Zahlungsvorgang mit dem Karteninhaber und dem Betrag verknüpfen. Wir kennen dies beim Onlinebanking, wo für die Überweisungen, Kontenüberträge und andere Zahlungsweisen eine TAN benötigt wird. Welche Standards mit dem neuen Gesetz gefordert werden, muss die EBA, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde noch festlegen. Dazu wird es eine Verordnung geben. Neu ist auch die Haftung der Verbraucher bei Kartenzahlungen mit Unterschrift; der Betrag wird auf 50 Euro von bisher 150 Euro herabgesetzt.