Die Bezahlung von Einkäufen und Dienstleistungen mit Girocard oder Kreditkarte erfreut sich großer Beliebtheit. Sicher, Deutschland ist in Bezug auf Kartenzahlung auf der Liste weit unten zu finden. Die skandinavischen Staaten arbeiten bereits daran, dass Kunden nur noch bargeldlos bezahlen. In Deutschland ruft die Kartenzahlung die Datenschützer auf den Plan. Es geht hauptsächlich darum, dass personenbezogene Daten beim Bezahlprozess mit Girocard gespeichert werden.
Daneben sichern sich lokale Einzelhändler in der Form ab, dass sie vom Karteninhaber die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses fordern. Diese Forderung ist jedoch nicht gestattet, wenn der Kunde mit Karte und Eingabe seines persönlichen PIN bezahlt. Mit der Eingabe der PIN wird dem Händler in Echtzeit bestätigt, dass der geforderte Betrag bezahlt wird. Für den Händler ist dies eine sehr sichere Zahlweise.
Unterschrift
Fordert der Händler jedoch nicht den PIN sondern nur die Unterschrift des Kunden, kann er die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises verlangen. Dies geschieht zu seiner Sicherheit, da der Händler am elektronischen Lastschriftverfahren teilnimmt, das für ihn keine Zahlungsgarantie der kartenausgebenden Bank bedeutet. Daneben ist eine Kontrolle sinnvoll, um Kartenmissbrauch zu vermeiden. Bezahlt der Kunde mit Karte und leistet seine Unterschrift, werden die Daten nur kurze Zeit gespeichert. Dies ist im Interesse des Händlers, der, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird, seine Forderung durchsetzen muss.
Nicht gestattet ist es dem Händler, den Personalausweis oder Reisepass zu fotokopieren. Die Speicherung von Name und Anschrift des Karteninhabers bleibt solange bestehen, bis das Kreditinstitut die Zahlung geleistet hat.
Wer heute an der Kasse mit Karte und Unterschrift bezahlt, braucht in der Regel kein Ausweisdokument vorlegen, dies ist nur in ganz seltenen Fällen der Fall.