Einige Shops, hauptsächlich Onlineshops erheben bei Kartenzahlung Gebühren. Die Bundesregierung ist damit nicht einverstanden und will diese zusätzlichen Gebühren per Gesetz verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde erarbeitet; das Gesetz soll am 2018 in Kraft treten.

Die bisherige gesetzliche Regelung erlaubt Händlern für die Zahlung des Kunden per Karte eine entsprechende Gebühr zu verlangen. Die Höhe der Gebühr muss jedoch der entsprechen, die für den Händler zwar kostendeckend aber nicht gewinnbringend ist. Beispielsweise bei der Deutschen Bahn heißt diese Gebühr „Disagio-Kosten“. Betroffen von diesen Gebühren sind vor allen Dingen Kunden, die in Onlineshops einkaufen. Lokale Geschäfte verlangen eine Zusatzgebühr nicht. Nach Schätzung der Bundesregierung sind etwa 682.000 Unternehmen vorhanden, die ihre Produkte über Onlineshops (Webseiten) oder App anbieten. Von diesen Unternehmen verlangen etwa 15 Prozent eine Gebühr bei Zahlung mit Karte.

Sondergebühren

Das Gesetz, das Sondergebühren bei Kartenzahlung untersagt, soll 2018 in Kraft treten. Es gilt für Onlineshops ebenso wie für lokale Geschäfte sowie für Überweisungen und Lastschriften, sofern die Währung EURO ist. Nichts ändern wird sich über Überweisungen über Online-Banking; allerdings wird, so die Vermutung, die übliche TAN-Liste in Papierform wegfallen. Ebenfalls neu ist, dass Lastschriften, so der Gesetzentwurf, grundsätzlich von Bankkunden zurückgegeben und zurückgebucht werden können.

Mit dem Gesetz, sofern es vom Bundestag wirklich in der Form beschlossen wird, wird die Zahlung mit Girocard und Kreditkarte billiger. Heute bezahlt schon ein großer Teil der Verbraucher seine Einkäufe mit Karte. Für Händler, die noch keinen ec-Terminal haben, wird es Zeit, sich bei CashforLess umzusehen und einen Terminal zu leasen.